Das Familienrecht
Mit dem Begriff "Familienrecht" bezeichnet man die komplexen, rechtlichen Problemfelder, die sich aus dem Bereich Ehe, Familie und Lebensgemeinschaft ergeben.
Dabei handelt es sich naturgemäß um eine rechtsübergreifende Problematik mit vielfältigen Verknüpfungen in nahezu alle sonstigen Rechtsgebiete.
Selbstverständlich führt Sie der Fachanwalt für Familienrecht nicht nur durch das materielle Recht, sondern auch durch den Dschungel des Prozeßrechtes.
Das Familienrecht befaßt sich zunächst mit der Ehe und ihren Folgen sowie mit dem Recht der Scheidung.
Dazu gehören die Themenkreise:
- Ehewohnung
- Hausrat
- Zugewinnausgleich und Schuldenregulierung
- Trennungsunterhalt
- elterliche Sorge und Umgang mit dem Kind
- Kindesunterhalt
- Verfügungsbefugnisse und Vertretungsbefugnis der Eheleute
- Eheverträge
- Unterhalt für den Ehegatten und für die Kinder
- sowie Abstammungsfragen.
Auch das Unterhaltsrecht unter Verwandten zählt dazu, etwa für Kinder gegenüber Eltern und Großeltern und umgekehrt.
Rechtsübergreifend gehört zum Thema "Familienrecht" auch das Erb- und Schenkungsrecht, inklusive der steuerlichen Aspekte.
Auch gesellschaftliche Regelungen können beachtlich sein, etwa das GmbH-Recht, das Recht der GbR, das Recht der KG oder OHG etc., wenn es z.b.etwa darum geht, einen Familienbetrieb zu gründen, zu übernehmen oder in einen solchen hinein zu heiraten.
Das Grundstücksrecht ist natürlich auch ein zentraler Punkt, da das Eigenheim zu den erstrebenswerten Zielen jeder Familie zählt.
Beim Scheitern einer Ehe werden folgende, rechtliche Themen relevant:
- das Recht der Scheidung
- der Versorgungsausgleich
- die Hausratsaufteilung
- das Sorge- und Umgangsrecht
- die Kindesunterhaltsregelung
- der Trennungsunterhalt des Ehepartners
- der nacheheliche Unterhalt des Ehegatten
- das Zugewinnausgleichsverfahren.
Dazu gehören auch das Vaterschaftsfeststellungsverfahren in jeglicher Lebenssituation. Natürlich fallen auch nicht spezifisch familienrechtliche Probleme bei der Scheidung an, wie die Regulierung von Schulden der Eheleute, die Vermögensauseinandersetzung, die Auflösung von Miet- oder Pachtverhältnissen, die gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung.
Auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft fällt in den Bereich des Familienrechts. Es treten nämlich dieselben Probleme wie bei der ehelichen Lebensgemeinschaft auf, allerdings unter anderen rechtlichen Voraussetzungen. Auch hier müssen insbesondere das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, die Vermögensauseinandersetzung, der Unterhalt für Kinder und nichtehelicher Mütter sowie die Schuldenregulierung gelöst werden.
Bei der nichtehelichen Kindschaft können sich Probleme von der Vaterschaftsanerkenntnis über das Umgangsrecht, Unterhalts- und Sorgerecht, Namensrecht bis zum Fall des Todes der Mutter ergeben.
Nicht zuletzt ist das internationale Recht zu beachten, wenn es um Ehen zwischen Ehepartnern aus unterschiedlichen Nationen geht.
Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht:
Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der über besondere theoretische Kenntnisse und besonders über praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet verfügt.
Um diese Bezeichnung verliehen zu bekommen, muß der Anwalt innerhalb einer bestimmten Zeit eine bestimmte Anzahl von Fallbearbeitungen in diesem Spezialrechtsgebiet nachweisen und des weiteren unterzieht er sich verschiedenen Ausbildungslehrgängen und Prüfungen sowie der Entscheidung der Rechtsanwaltskammer.
Die Fachanwaltschaft als solche wird nur für besondere Lebenssachverhalte vergeben, die rechtsübergreifende Regelungen aus den verschiedensten Rechtsgebieten erfordern, wie dieses etwa beim Arbeitsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Steuerrecht, etc. und eben auch dem Familienrecht der Fall ist.
Wie aus den Infos zum Familienrecht deutlich geworden ist, handelt es sich bei diesem Rechtsgebiet auch um ein rechtsübergreifendes, was die Vergabe des Fachanwaltes rechtfertigt